Provisionsteilung beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Hessen

Ab dem 23.12.2020 gilt das neue Maklergesetz zur Provisionsteilung in Hessen. Diese betrifft allerdings lediglich Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Hier teilen sich der Verkäufer und der Käufer zukünftig die Maklergebühren (Maklerprovision). Fragen Sie uns einfach zu weiteren Informationen, wir beraten Sie sehr gerne.

Wenn Sie als Verkäufer/in Ihr Mehrfamilienhaus (ab 2 Parteien), Ihr Baugrundstück und/ oder Ihre gewerbeimmobilie verkaufen möchten, arbeiten wir als Immobilienmakler in Gross-Gerau, als Immobilienmakler in Rüsselsheim, als Immobilienmakler in Nauheim, im Main-Taunus-Kreis, als Immobilienmakler in Büttelborn, als Immobilienmakler Riedstadt und als Immobilienmakler Hessen/ Südhessen, weiterhin kostenfrei!

 

Fragen Sie uns einfach nach weiteren Informationen. Wir beraten und Informieren Sie gerne mit Herz und Leidenschaft!